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Teilleistungsstörungen und Lerntherapie
DiagnostikDie Diagnose Teilleistungsstörung kann erst gestellt werden, wenn
die Kinder in der Schule angemessen lange das Lesen, Schreiben oder Rechnen
erlernt haben. Allein die Tatsache, dass Teilleistungsstörungen in die Klassifikation
der WHO aufgenommen worden sind, zeigt, dass die Diagnose nur von Psychiatern,
Psychotherapeuten, Psychologen oder besonders geschulten Pädagogen
durchgeführt werden sollte. Rechtlich gesehen (laut Heilpraktikergesetz)
stellt die Beratung in sozialen Konflikten (zum Beispiel Eheberatung,
Familienberatung, Erziehungsberatung oder schulpsychologischer Dienst
u. ä.) keine Ausübung von Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes
dar. Sie darf dadurch auch von Personen durchgeführt werden, die
keine Kenntnisse in Psychologie besitzen. Aus diesem Grund gibt es eine
Vielzahl von Anbietern (Institute, Franchise Unternehmen, Einzelpersonen)
die auf dem Gebiet der Teilleistungsstörungen Diagnose und Lerntherapie
anbieten dürfen. Eine besondere Problematik ist die Durchführung der Diagnose durch Personen/Institute, die zugleich auch Lerntherapie anbieten. Dies birgt gegebenenfalls die Gefahr in sich, dass bei einem Kind eine Teilleistungsstörung diagnostiziert wird, um dieses als Kunden zu gewinnen. Zum Schutz hiervor sind Mitglieder des BDP durch ihren Ehrenkodex verpflichtet, eine sachlich richtige Diagnose zu stellen und zwar unabhängig vom eigenen wirtschaftlichen Vor- oder Nachteil. Insofern schützt dieser Ehrenkodex Eltern und Kinder vor Diagnosen, die auf Erzielung wirtschaftlicher Vorteilsnahme beruhen. Verfahren zur Feststellung einer Teilleistungsschwäche 1) Bereich, in dem die Teilleistungsstörung vermutet wird,
sowie Sprache, Motorik Konkret bedeutet dies, dass zur Feststellung einer Teilleistungsschwäche eine Intelligenzdiagnostik durchgeführt werden muss, sowie eine Diagnostik in dem Bereich, in dem die Teilleistungsschwäche vermutet wird. Dazu gehört aber auch eine umfassende Anamnese, die die gesamte bisherige Entwicklung des Kindes, einschließlich der momentanen Bedingungen in Schule und Elternhaus erfasst. Eine Teilleistungsstörung liegt nur vor, wenn zwischen Intelligenz und Leistungen im entsprechenden Bereich eine nicht unerhebliche Diskrepanz besteht, sonst handelt es sich um Lernprobleme aufgrund einer allgemeinen Intelligenzminderung oder unangemessenen Beschulung. Die Anamnese fördert auch zu Tage, ob die Probleme auf mangelnde Lernstrukturen zurückzuführen sind oder im Zusammenhang mit basalen oder sozio-emotionalen Defiziten stehen. Die Diagnose darf sich niemals allein auf Fragebogenverfahren stützen, die Beobachtungen des Therapeuten und die Erzählungen von Kind und Eltern sind ebenso bedeutsam. Zur Abklärung von visuellen oder auditiven Wahrnehmungsproblemen, die auch organisch bedingt sein können, empfiehlt sich in den meisten Fällen vorab die Konsultation eines Augenarztes und/oder eines Pädaudiologen. Bei dem Verdacht auf bestimmte komorbide Störungen sollte die Vorstellung beim Kinder- und Jugendpsychiater erwogen werden. Äußern Kinder/Jugendliche körperliche Beschwerden (z.B. Bauch- und Kopfschmerzen) muss eine kinderärztliche Untersuchung stattfinden - der simple Rückschluss, es könne sich um psychosomatische Beschwerden infolge einer Teilleistungsstörung handeln, ist ohne medizinische Abklärung in keiner Weise zu rechtfertigen! Überblick über das diagnostische Vorgehen bei Verdacht auf Teilleistungsstörungen (neben oder nach medizinischer Abklärung!)
Welche Verfahren bei dem einzelnen Kind/Jugendlichen eingesetzt werden,
richtet sich nach der Problematik. Jedes Testverfahren hat Besonderheiten,
bietet Vor- und Nachteile, aus diesem Grund muss vorab ein Gespräch
mit den Eltern stattfinden. In vielen Fällen macht es auch Sinn,
Untertests aus bestimmten standardisierten Verfahren einzusetzen.
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